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Geburt

Checkliste rund um die Geburt: 12 häufige Fragen

Hochschwangere Frau legt zärtlich ihre Hände auf ihren BabybauchJetzt auf Pinterest pinnen
©istock.com/Jecapix

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Während du sehnsüchtig darauf wartest, endlich dein Baby im Arm zu halten, gehen dir sicher viele Dinge durch den Kopf – vielleicht sogar genau die Fragen, die sich auch viele andere werdende Mamas stellen. Häufig geht es dabei um organisatorische Dinge, die du trotz deiner “Schonzeit” im Wochenbett im Blick behalten solltest. Aber keine Sorge: Manche davon kannst du schon vor der Geburt erledigen, andere lassen sich delegieren, sodass du nicht gleich vor einem Berg von Aufgaben stehst, wenn du eigentlich viel lieber mit deinem kleinen Wunder kuscheln möchtest!

1. Wann sollte ich eine Nachsorgehebamme suchen?

Kümmere dich so früh wie möglich um eine Hebamme, sowohl zur Vorsorge als auch zur Nachsorge. Leider besteht ein erheblicher Mangel an Hebammen in Deutschland, deshalb beginnst du am besten gleich nach deinem positiven Schwangerschaftstest mit der Suche. Hast du deine Vorsorge-Hebamme gefunden, besprich mit ihr, ob sie auch die Nachsorge übernimmt – nicht alle Hebammen bieten beides an. Falls sie für die Nachsorge nicht zur Verfügung steht, kann sie dir sicher eine Kollegin empfehlen, die du dann auch gleich kontaktieren solltest, auch wenn es bis zur Geburt noch ein paar Monate dauert. So kannst du sicher sein, dass du die wichtige Betreuung im Wochenbett bekommst, die dir zusteht und die du unbedingt in Anspruch nehmen solltest.

Jetzt auf Pinterest pinnenEine Nachsorgehebamme untersucht Neugeborenes auf dem Arm der Mutter
©istck.com./martin-dm

2. Wann sollte ich mich um eine kinderärztliche Betreuung kümmern?

Leider herrscht in Deutschland nicht nur Hebammenmangel, es gibt auch zu viel zu wenig Kinderärztinnen und Kinderärzte. Zwar übernehmen auch manche Allgemeinmediziner:innen mit entsprechender Qualifikation die Behandlung von Kindern, aber es es schwierig, eine Praxis zu finden, die nicht überlastet ist. Deshalb können wir dir auch hier nur den Rat geben, sehr frühzeitig zu suchen. Frag in der Familie und im Bekanntenkreis, ob sie eine Praxis in deiner Nähe empfehlen können – und warum (die Prioritäten können ja sehr unterschiedlich sein). Natürlich kannst du dich auch im Internet informieren. Hast du eine passende Praxis gefunden, erkundige dich unbedingt, ob dein kleiner Schatz aufgenommen werden kann, damit du nach der Geburt keine böse Überraschung erlebst und womöglich von vorn mit der Suche beginnen musst. Zwar ist es in der Regel so, dass Neugeborene Vorrang haben, aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn die Kapazität einfach nicht ausreicht. Tipp: Sollte das der Fall sein, kannst du dich im nächsten Schritt an deine Krankenkasse wenden oder die 116 117 anrufen – dann wird eine Praxis in deiner Nähe gesucht.
 

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3. Wann werden die Termine für die U-Untersuchungen vereinbart?

Nach der Geburt bekommst du ein gelbes Kinderuntersuchungsheft, dort werden alle Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Sie sind sehr wichtig, um die Entwicklung deines Kindes zu kontrollieren und Auffälligkeiten oder Probleme frühzeitig erkennen und behandeln zu können. 

Übersicht der U-Untersuchungen im ersten Lebensjahr:

U1: direkt nach der Geburt. Die U1 kann von einer Hebamme durchgeführt werden, also auch, wenn du 
z. B. zu Hause oder in einem Geburtshaus entbindest.

U2:  3. bis 10. Lebenstag: Solltest du am 3. Tag nach der Geburt noch im Krankenhaus sein, wird die U2 dort vorgenommen. Bist du mit deinem Schatz schon zu Hause, vereinbarst du einen Termin in der kinderärztlichen Praxis. Lass dir dort am besten auch immer gleich einen Termin für die nächste Untersuchung geben!

U3 – 4. bis 5. Lebenswoche
U4 – 3. bis 4. Lebensmonat
U5 – 6. bis 7. Lebensmonat
U6 – 10. bis 12. Lebensmonat 

Die weiteren Untersuchungen U7 bis U9 finden in regelmäßigen Abständen bis zum 6. Lebensjahr statt und werden in das gelbe Heft eingetragen. Die später folgenden Untersuchungen U10 (7–8 Jahre), U11 (9–10 Jahre) J1 (12–14 Jahre) und J2 (16–17 Jahre) werden dann in ein grünes Heft eingetragen.  

Jetzt auf Pinterest pinnenGlücklicher Vater hält zärtlich sein Neugeborenen im Arm, die Gesichter Nase an Nase
©Mirjam Wilde

4. Geburtsurkunde: Welche Fristen gibt es, und welche Unterlagen werden gebraucht?

Innerhalb einer Woche muss die Geburt deines Babys beim Standesamt angezeigt werden, dort bekommst du die Geburtsurkunde in mehreren Ausfertigungen – du brauchst sie für die Anmeldung bei der Krankenkasse und die Anträge auf Kindergeld und Elterngeld. Bringst du dein Baby im Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt, wird man dort eine Geburtsbescheinigung ausstellen, zusammen mit dir die Anmeldung für das Standesamt ausfüllen und beides auch dorthin weiterleiten. Erkundige dich vorher, welche Unterlagen du mitbringen musst, damit die Einrichtung diese Formalität für dich erledigen kann! 

Bei einer Hausgeburt bekommst du die Geburtsbescheinigung von der Hebamme, der Ärztin oder dem Arzt und gehst damit zum Standesamt. Keine Sorge, wenn du dich noch nicht bereit fühlst, diesen Behördengang so kurz nach der Geburt zu erledigen: Mit einer Vollmacht kann es auch eine andere Person deiner Wahl erledigen, z. B. dein:e Partner:in. Manche Standesämter stellen ein entsprechendes Formular zum Download bereit. Da es nicht einheitlich geregelt ist, was in der Vollmacht stehen muss und welche Unterlagen gebraucht werden, erkundige dich beim für dich zuständigen Standesamt. Das kannst du auch schon vor der Geburt erledigen und die Unterlagen (bis auf die Geburtsbescheinigung) zusammenstellen.

Diese Unterlagen brauchst du auf jeden Fall, um eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen:

  • Geburtsbescheinigung
  • Falls du verheiratet bist:
  • Geburtsurkunden von euch beiden
  • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Personalausweis, Reisepass oder anerkannter Passersatz

Falls du nicht verheiratet bist:

  • deine Geburtsurkunde
  • ggf. Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und deine Zustimmungserklärung                                 
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • ggf. Sorgeerklärung
Jetzt auf Pinterest pinnenSchlafendes Baby im Arm des Vaters umfasst mit einer Hand dessen Zeigefinger
©istock.com/Bildnachweis:Mikolette

5. Wann muss das Baby bei der Krankenkasse angemeldet werden?

Ein Baby muss innerhalb von zwei Monaten bei der Krankenkasse angemeldet werden. Bei welcher Kasse das geschieht, kommt auf die individuellen Voraussetzungen an. 

  • Beide Elternteile sind gesetzlich versichert: Das Baby wird kostenfrei innerhalb der Familienversicherung mitversichert
  • Beide Elternteile sind privat versichert: Das Baby muss ebenfalls privat versichert werden
  • Ein Elternteil ist gesetzlich, der andere privat versichert: Hier kommt es auf das Einkommen des privat versicherten Elternteils an. Liegt es über einer bestimmten Grenze, muss auch das Baby privat versichert werden

Falls deine bzw. eure Konstellation diesbezüglich kompliziert ist, lass dich bitte unbedingt gut beraten!

6. Wann und wo beantrage ich Elterngeld?

Elterngeld soll dir als Mutter bzw. euch als Eltern ermöglichen, die Zeit nach der Geburt auch ohne Einkommen finanziell zu überbrücken und Zeit für die intensive Betreuung des Babys zu haben. Dafür gibt es mehrere Modelle. Welche Variante für dich bzw. euch am günstigsten ist, kannst du mit dem Elterngeldrechner auf der Webseite des vom Bund eingerichteten Familienportals berechnen. Dort findest du auch alle relevanten Informationen zum Elterngeld. 

In einigen Bundesländern kannst du das Elterngeld online beantragen. Damit du keine finanziellen Einbußen hast, ist es wichtig, den Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Geburt zu stellen, da es rückwirkend höchstens bis zu einem Vierteljahr gezahlt werden kann. Am besten, du füllst den Antrag schon vor der Geburt aus und ergänzt dann später nur noch das Geburtsdatum – das Formular  ist nämlich relativ kompliziert, und wenn dein Schatz erst mal auf der Welt ist, wirst du froh sein, wenn du dich damit nicht mehr befassen musst!  

Nach der Geburt gibst du dann deinem Arbeitgeber Bescheid, damit die Daten für Mutterschutz und gegebenenfalls Elternzeit richtig berechnet werden können.

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7. Wann und wo beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld beantragst du bei deiner zuständigen Familienkasse. Es wird einkommensunabhängig mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt und ist je nach Anzahl der Kinder in der Höhe gestaffelt. 


  • Diese Unterlagen brauchst du:
    ausgefülltes Antragsformular
  • deine steuerliche Identifkationsnummer (Steuer-ID)
  • die Steuer-ID deines Kindes (du bekommst sie etwa zwei Wochen nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern)

8. Wann sollte ich mein Baby in der Kita anmelden?

Abhängig von der Region, sind auch Krippen- und Kitaplätze leider eher rar. Informiere dich deshalb schon sehr frühzeitig über die Betreuungsangebote und eventuelle Wartezeiten. Manche Eltern beginnen schon ab dem dritten oder vierten Schwangerschaftsmonat mit der Suche und lassen sich auf die Warteliste setzen!

Jetzt auf Pinterest pinnenMutter mit Baby auf dem Arm schaut sich dessen Geburtskarte ankarte
©kartenmacherei

9. Wann ist es Zeit für die gynäkologische Nachsorge?

Nach der Geburt braucht dein Körper mindestens sechs bis acht Wochen, um sich zu regenerieren, nach einem Kaiserschnitt mindestens acht Wochen. Gut, wenn du eine Nachsorgehebamme hast, die dich während dieser Wochenbettzeit begleitet! In diesem Fall solltest du etwa sechs Wochen nach der Geburt einen Termin in deiner gynäkologischen Praxis vereinbaren. Hast du keine Nachsorgehebamme, frag in der Praxis nach, wann die erste Untersuchung ratsam ist. Hattest du beispielsweise Schwierigkeiten in der Schwangerschaft oder während der Geburt, kann es sein, dass du engmaschig kontrolliert werden musst. 

Es erwarten dich unter anderem

  • Routinekontrolle des Blutdrucks
  • Gewichtskontrolle
  • evtl. Blutabnahme zur Bestimmung deiner Eisenwerte
  • Abtasten der Brust
  • Abtasten des Unterbauchs zur Beurteilung der Rückbildung deiner Gebärmutter
  • Vaginale Untersuchung zur Untersuchung von Geburtsverletzungen und Rückbildung des Muttermunds
  • Krebsabstrich vom Gebärmutterhals zur Vorsorge 
Jetzt auf Pinterest pinnenJunge Mutter bei Rückbildungsgymnastik auf Yogamatte zu Hause
©istock.com/MilanMarkovic

10. Wann kann ich mit der Rückbildung beginnen?

Rückbildungsgymnastik ist wichtig – aber dein Körper braucht nach der Geburt etwa sechs bis acht Wochen Zeit, um sich zu erholen. Während dieser Zeit solltest auf keinen Fall mit der Rückbildung beginnen, du könntest deinen Beckenboden dabei dauerhaft schädigen. Nach einem Kaiserschnitt sind Bauchmuskelübungen sogar etwa sechs Monate lang tabu. Bitte halte unbedingt Rücksprache mit deiner Hebamme oder hole dir gynäkologischen Rat ein, bevor du mit der Rückbildung beginnst.

11. Schützt das Stillen vor einer erneuten Schwangerschaft? 

Vermutlich planst du direkt nach der Geburt nicht gleich die nächste Schwangerschaft. Oft liest man, dass das Stillen eine erneute Befruchtung verhindert. Das stimmt so aber nicht ganz. Zwar bleibt die Periode während des Stillens meist aus, und es ist unwahrscheinlich, dass du schwanger wirst – eine sichere Verhütungsmethode ist das Stillen aber keinesfalls. Lass dich auch zu diesem Thema bitte unbedingt gynäkologisch beraten! 

Jetzt auf Pinterest pinnenFamilie mit Baby. Geburtskarte liegend auf Tisch.
©Produktbilder: kartenmacherei, Familienbild: Annette Marks

12. Wann ist es Zeit, Geburtskarten zu versenden?

Dein Baby ist auf der Welt, und natürlich bist du stolz und möchtest es der Welt verkünden! Mach dir aber bitte keinen Stress damit! Wenn es dir gut geht, spricht nichts dagegen, deine Geburtskarten in den Tagen nach der Geburt zu verschicken – am besten, du stellst die Liste der Empfänger:innen schon vor der Geburt zusammen. Wenn dir aber gerade alles zu viel ist, wird jeder verstehen, wenn du deine Geburtskarten erst später verschickst – auch nach drei Monaten ist es absolut noch okay!

Konnten wir dir hier die eine oder andere Frage beantworten, oder kennst du vielleicht eine Frau, die sich gerade genau damit auseinandersetzt? Oder dir fehlt hier noch ein wichtiger Punkt? Vertagge uns bei Instagram mit @kartenmacherei – wir freuen uns auf deinen Beitrag!

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